Landesverfassung und Menschrechte Was Gesetz ist, muss auch Recht werden
"Man müsste mal … wieder darüber nachdenken, wie wir endlich unsere Landesverfassung so novellieren, dass sie den Anforderungen an die Menschrechte gerecht wird." So kennt man Heiko Lietz: Er hat einen klaren Standpunkt. Er ist hartnäckig und wird deutlich, wenn es um die Wahrung der Menschenrechte geht. „Die Menschenrechte sind unteilbar. Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bedingen sich gegenseitig. Sie bilden einen Sinnzusammenhang aufeinander bezogener Rechte. Sie gehören untrennbar zusammen. Das bedeutet, man kann nicht nur bestimmte Rechte haben kann und andere nicht.“, sagt er.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte von 1948, verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Es klingt einfach, ist es aber nicht. „Das ist in nationales Recht umzusetzen. Und dies ist in Deutschland bisher nicht geschehen.“ Mit einem klaren, analytischen Blick betrachtet Heiko Lietz die Realität in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern. Und er weiß, wovon er spricht. Lietz hat als Vertreter des NEUEN FORUM mitgewirkt an dem Entwurf einer neuen Verfassung der DDR. Er war Vertreter der Bürgerbewegung in der „Kommission für die Erarbeitung einer Landesverfassung“ für Mecklenburg-Vorpommern und hat die Diskussion um eine neue Verfassung für Deutschland mitgestaltet.
„Der tägliche Verstoß gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist Absicht der politisch Herrschenden!“, meint Lietz und er stellt klar: „Gemäß Artikel 146 verliert nach Vollendung der Einheit Deutschlands das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“. Ein Auftrag zum Handeln. Umzusetzen seit dem 03.10.1990. Der Auftrag ist nicht erfüllt. Auch wenn die Vereinten Nationen die Umsetzung anmahnen, gibt es bis heute Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Anders ist es in Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesverfassung wurde am 12.06.1994 per Volksentscheid mit 60,1 % der abgegebenen, gültigen Stimmen angenommen. Heiko Lietz hat als Vertreter der Bürgerbewegung an der Erarbeitung der Landesverfassung mitgewirkt. Zufrieden ist er mit dem Ergebnis nicht.
„In der Landesverfassung ist man in einigen Punkten schon weitergegangen als im Grundgesetz. Aber ein einklagbares Recht auf Arbeit oder auch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt es nicht.“, erläutert Heiko Lietz beispielhaft. Was Heiko Lietz beschäftigt und in welche Richtung es aus seiner Sicht gehen muss, darüber spricht er im Podcast „Man müsste mal …“
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