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Wie ein Spielball zwischen den Staaten Mohamad Wadeh - Staatsangehörigkeit ungeklärt

Mohamad Wadeh, Staatsangehörigkeit ungeklärt

Für ihn ist eigentlich alles klar. „Ich bin Palästinenser,“ sagt Mohammad Wadeh (39) unmissverständlich. Aber so einfach ist die Sache dann doch nicht. „Meine Familie stammt aus Tiberias in Galiläa.“ Dieser Ort liegt im Staat Israel am Westufer des Sees Genezareth, der nach der Stadt auch „See von Tiberias“ genannt wird. Tiberias ist eine der vier Heiligen Städte im Judentum, zusammen mit Jerusalem, Hebron und Safed.

In Tiberias leben seine Eltern bis 1948. Während des britischen Palästinamandats beginnt zwischen arabischen und jüdischen Nationalbewegungen ein Bürgerkrieg um Land und politischen Einfluss. Der Teilungsplan der Vereinten Nationen von 1947, durch den auf dem Gebiet des historischen Palästinas ein jüdischer und ein arabischer Staat entstehen sollten, scheitert. Der Bürgerkrieg wächst sich nach der Staatsgründung Israels am 14. Mai 1948 zum Palästinakrieg aus. Der Krieg führt zur Flucht und Vertreibung von 700.000 arabischen Palästinensern. 1967 wird das Westjordanland im 6-Tage-Krieg von Israel besetzt.

Die Eltern von Mohammad Wadeh fliehen nach Syrien. Hier kommt er 1980 in Yarmuk zur Welt, wächst er auf und geht zur Schule. Der Ort, den manche die „Bronx von Damaskus“ nennen, ist ein etwa 2,1 km² großes Flüchtlingslager am südlichen Rand der syrischen Hauptstadt. Es wird überwiegend von Flüchtlingen aus Palästina und deren Nachfahren bewohnt. – Sie alle erhielten nie die syrische Staatsangehörigkeit, gelten als „staatenlos“.

„Ich habe nach der Schule als Schneider gearbeitet, auch bei einem Gemüsehändler und bei einem Heizölhändler. Später war ich bei einem Verlag beschäftigt und habe mich in einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung der Palästinenser engagiert.“, so Wadeh. Wie alle palästinensischen Flüchtlinge in Syrien leistet er für zweieinhalb Jahre seinen Wehrdienst in der PLA (Palästinensische Befreiungsarmee) ab. Faktisch ist die syrische PLA in die syrische Armee integriert.

Wadeh arbeitet für JAFRA, eine Wohltätigkeitsorganisation. Zu seinen Aufgaben gehört die Öffentlichkeitsarbeit. Er ist auch journalistisch tätig. Dadurch gerät er in das Visier des Geheimdienstes und wird bedroht. Er hat Angst um sein Leben und um seine Familie.

Yarmuk erscheint in den Medien als das Bild eines Flüchtlingslagers, das sich langsam zu einem Stadtteil entwickelte, in dem es Geschäfte, Nachtleben, Arbeit und Schulen gab und der auch für nichtpalästinensische Syrer attraktiv wurde. Fotos mehrstöckiger Wohnhäuser mit großen Balkonen und Dachterrassen, auf denen die Wäsche trocknet, erinnern nicht mehr an ein Lager. Auch Bilder von breiten Straßen mit Begrünung finden sich im Internet. Diese alten Bilder könnten sicher auch ein Stadtteil in Jerusalem oder Ramallah zeigen. Es ist ein großer Unterschied zur Situation der Palästinenser im Libanon, wo viele von ihnen bis heute in Camps leben, in denen zwar die Zelte von 1948 zu Wohnhäusern wurden, aber sonst kaum Perspektiven vorhanden sind.

Die ersten Zivilisten fliehen im Juni 2012 aus Yarmuk, nachdem - laut Regimeangaben - islamistische Rebellen in das Viertel eindrangen. Yarmuk wird Ausgangspunkt für eine humanitäre Katastrophe.

Unterschiedliche Rebellengruppen und Regierungstruppen liefern sich Gefechte. Das Regime fliegt Luftangriffe. Wenig später wird das Stadtviertel belagert.

Ende 2012 sind Schätzungen zufolge noch etwa 20.000 Palästinenser zwischen den Fronten gefangen - ohne Nahrung, Wasser, Medizin oder Elektrizität. Im April 2015 appelliert UN-Generalsekretär Ban Ki Moon an die Weltöffentlichkeit, dass Yarmuk einem Todeslager gleiche. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich noch etwa 16.000 Menschen, darunter 3.500 Kinder dort. Seit Mai 2018 kontrolliert die syrische Regierung den vollständig zerstörten Ort.

„Auch ich bin mit meiner Frau und den 3 Kindern abgehauen. Zunächst haben wir in einem anderen Teil Syriens Schutz gesucht. Aber auch da waren wir nicht sicher“, sagt Wadeh.

Der Fluchtweg der Familie ist fast ein Klassiker: über die syrische Grenze in die Türkei, monatelanges Warten, die Suche nach Schleppern, per Schlauchboot nach Griechenland und 20 Tage lang über die Balkanroute Richtung Norden. Nachts ist es bereits kalt, oft schlafen sie unter freiem Himmel, die Kinder frieren. „Am 05.10.2015 sind wir in Deutschland angekommen. Diesen Tag vergesse ich nie! - Für die Familie, besonders für die Kinder, gingen schreckliche Strapazen erstmal zu Ende.“

Eigentlich wollen sie nach Schweden, aber sie landen in Schwedt. „Aber auch meinen letzten Tag in Damaskus vergesse ich nicht. Die Freunde, meine Familie, meine Lieblingsstraße. Meine Mutter hat geweint.“ In Schwerin bringt Wadeh mit anderen Geflüchteten aus Syrien das selbstgeschriebene Theaterstück „Mensch“ auf die Bühne des E-Werks. Die 4 Vorstellungen sind ausverkauft. Er hat einen Teilzeitjob beim Internationalen Bund, seine Frau bei der Caritas.

„Wir haben hier nette Menschen kennengelernt und für die gute Unterstützung sind wir sehr dankbar!“, so Wadeh. „Aber die Menschen hier scheinen sehr verschlossen. Das ist schade.“

Bisher galten Mohammad Wadeh und seine Familie bei deutschen Behörden als staatenlos. Seit der Verlängerung des Aufenthaltstitel heißt es, ihre Staatsangehörigkeit sei ungeklärt. „Das verstehe ich nicht und ich mache mir große Sorgen! Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.“

Länderinfo Staatsangehörigkeit ungeklärt

Ein Staatenloser ist gemäß dem Staatenlosenübereinkommen der Vereinten Nationen von 1954 „eine Person, die kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet.“ Ein Staatenloser ist also eine Person ohne Staatsbürgerschaft, der von keinem Staat geschützt wird. Etwas 4 Millionen Menschen sind laut dem UNHCR weltweit betroffen.

Bei einer „ungeklärten Staatsangehörigkeit“ handelt es sich um Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, sich dort aber nachweislich bzw. glaubhaft aufgehalten haben und nicht Staatenlose sind. Hauptanwendungsfall beim BAMF sind kurdische bzw. palästinensische Volkszugehörige, die aus Syrien stammen. Die Staatenlosigkeit muss grundsätzlich nachgewiesen werden.

Rechtliche Konflikte können prinzipiell in jedem Rechtsbereich auftreten, in dem nicht aufeinander abgestimmte nationale Gesetze mehrerer Staaten aufeinanderprallen. In den meisten Fällen sind damit negative Folgen verbunden. Deutschland ist gemäß dem Staatenlosenübereinkommen verpflichtet, die Einbürgerung von Staatenlosen zu erleichtern. So kann ein Staatenloser nach einem sechs Jahren dauernden Aufenthalt z. B. mit der Vorlage des Reiseausweises für Staatenlose eingebürgert werden.